Hilfsmittel rund ums Lagerleiten
Materialverleih
Unser Materialverleih steht allen Kirchgemeinden kostenlos zur Verfügung.
Nebst umfangreichem Outdoormaterial und vielen Spielen führen wir auch Bastelmaterial, technische Geräte und Apotheken.
Einfach das Bestellformular ausfüllen und - bitte - spätestens 2 Wochen vor dem Lager an uns senden.
Merkblatt zu Lagerausschreibung, Teamzusammenstellung und Versicherung
Das Merkblatt enthält Informationen zur Lagerausschreibung, zur Anrechnung der Stunden bei Angstellten und zum Thema Versicherungen.
Das Dokument kann auf Anfrage als Wordvorlage zur Verfügung gestellt werden, um es nötigenfalls auf individuelle Bedürfnisse anzupassen.
Merkblatt zu Leitungsfunktionen im Lager
Im beiliegenden Merkblatt sind Grundsätze und Verhaltensweisen beschrieben, die für Lagerleitende in Ferienlagern gelten. Ebenso sind die besonderen Aufgaben und Pflichten der Hauptleitenden beschrieben.
Das Dokument kann auf Anfrage als Wordvorlage zur Verfügung gestellt werden, um es nötigenfalls auf individuelle Bedürfnisse anzupassen.
Sonderprivatauszug und Prävention von Grenzverletzungen
Seit Januar 2024 müssen Kirchgemeinden von allen Freiwilligen, die als Leitende in einem Kinder/Jugendlager tätig sind, einen Sonderprivatauszug verlangen (siehe dazu Wegleitung der Kantonalkirche). Er dient dazu sicherzustellen, dass bei Teammitgliedern keine Rayonverbote bzw. Tätigkeitsverbote mit Kindern/Jugendlichen vorhanden sind und ist damit ein Schutz für die Kirchgemeinde bzw. das Leitungsteam.
So kann man vorgehen:
- Die Kirchgemeinde füllt für alle Freiwilligen eine Bestellbestätigung aus. Sie kann online ausgefüllt werden. Sie wird ausgedruckt und unterschrieben.
- Die Bestätigung wird den Freiwilligen übergeben bzw. zugeschickt. Wer will, kann dazu die Vorlage der FaJu verwenden bzw. anpassen(Empfehlung: Ein frankiertes Rückantworcouvert beilegen).
- Sobald die Freiwilligen ihren Sonderprivatauszug zurückgeschickt haben, erhalten sie die Auslagen, die sie hatten, zurückerstattet.
Der Sonderprivatauszug ist ein Mittel um sicherzustellen, dass keine verurteilten StraftäterInnen in der Freiwilligenarbeit beschäftigt werden. Er ersetzt aber nicht die Auseinandersetzung des Leitungsteams mit dem Thema Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe!
Um das Thema anzusprechen und sich auf die Respektierung von Grenzen zu committen, kann als Grundlage das Merkblatt Leitungsfunktionen verwendet und allenfalls von allen unterschrieben werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Unterschreiben einer Selbstverpflichtung.
Um das Thema vertiefter zu betrachten, empfehlen wir die Ausbildungsmodule "Nähe und Distanz" sowie "Prävention sexualisierter Gewalt" (Blaues Kreuz Schweiz). Umfangreiche Materialien zum Thema sind auch auf der Website des Kinderschutz Schweiz zu finden. Die FaJu verwendet eigne Ausbildungsunterlagen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.
Dokumente zur Vor- und Nachbereitung des Lagers
Als Download ist unten ein Formular als PDF zur Auswertung des Lagers zu finden.
Spiritualität im Lager
Die FaJu besitzt verschiedene Materialien, um spirituelle Impulse im Lager zu setzen. Auch verfügen wir über ein eigenes Liederbuch sowie Liederbücher mit Taizégesängen (siehe Bücherliste der Materialbestellung)
Die FaJu hat ausserdem einen Leitfaden für spirituelle Impulse in Lagern erarbeitet.
Jugendurlaub
Jugendurlaub kann für unentgeltlich ausgeführte Tätigkeiten in der ausserschulischen Jugendarbeit sowie für Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden. Der Jugendurlaub kann bis zum vollendeten 30. Altersjahr bezogen werden. Er wird für maximal 5 Arbeitstage pro Jahr bewilligt. Der Urlaub ist in der Regel unbezahlt. (weitere Infos: Merkblatt zum Jugendurlaub).
Wer einen Urlaub beziehen will, muss diesen spätestens 2 Monate im Voraus bei den Arbeitgebenden anmelden. Auf Verlangen muss eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses vorgelegt werden. Dazu dient das Formular für den Bezug von Jugendurlaub